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   BGH, 20.03.1992 - 2 StR 627/91   

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https://dejure.org/1992,3711
BGH, 20.03.1992 - 2 StR 627/91 (https://dejure.org/1992,3711)
BGH, Entscheidung vom 20.03.1992 - 2 StR 627/91 (https://dejure.org/1992,3711)
BGH, Entscheidung vom 20. März 1992 - 2 StR 627/91 (https://dejure.org/1992,3711)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung - Tatsachengrundlage - Erfahrungssätze des täglichen Lebens - Einlassung - Beweisaufnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1993, 116
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.05.1990 - 3 StR 448/89

    Ingrid Strobl

    Auszug aus BGH, 20.03.1992 - 2 StR 627/91
    Die vom Landgericht insoweit gezogenen Schlußfolgerungen entbehren so sehr einer festen Tatsachengrundlage, daß sie nur einen Verdacht, nicht aber die erforderliche Überzeugung begründen können (vgl. BGHR StPO § 261 Vermutung 3, 4, 6, 7; BtMG § 29 Beweiswürdigung 1, 2; BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 2; BGH, Urt. v. 4. September 1991 - 2 StR 327/91).
  • BGH, 16.10.1991 - 2 StR 442/91

    Beweiswürdigung - Telefonüberwachung - Telefongespräch - Beweismittel

    Auszug aus BGH, 20.03.1992 - 2 StR 627/91
    Auf einen Erfahrungssatz des Inhalts, daß Eltern ein 6-jähriges Kind unter den hier festgestellten Umständen zu Weihnachten nicht bei Angehörigen (etwa den Großeltern) zurücklassen, kann sich das Landgericht nicht stützen (vgl. auch BGH, Beschl. v. 16. Oktober 1991 - 2 StR 442/91).
  • BGH, 23.06.1988 - 4 StR 122/88

    Beruhen eines Strafausspruchs auf bloßen Vermutungen des Gerichts - Aufhebung

    Auszug aus BGH, 20.03.1992 - 2 StR 627/91
    Die vom Landgericht insoweit gezogenen Schlußfolgerungen entbehren so sehr einer festen Tatsachengrundlage, daß sie nur einen Verdacht, nicht aber die erforderliche Überzeugung begründen können (vgl. BGHR StPO § 261 Vermutung 3, 4, 6, 7; BtMG § 29 Beweiswürdigung 1, 2; BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 2; BGH, Urt. v. 4. September 1991 - 2 StR 327/91).
  • BGH, 04.09.1991 - 2 StR 327/91

    Voraussetzungen des Versuchs eines Diebstahls - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 20.03.1992 - 2 StR 627/91
    Die vom Landgericht insoweit gezogenen Schlußfolgerungen entbehren so sehr einer festen Tatsachengrundlage, daß sie nur einen Verdacht, nicht aber die erforderliche Überzeugung begründen können (vgl. BGHR StPO § 261 Vermutung 3, 4, 6, 7; BtMG § 29 Beweiswürdigung 1, 2; BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 2; BGH, Urt. v. 4. September 1991 - 2 StR 327/91).
  • BGH, 15.02.1990 - 4 StR 636/89

    Tatbeitrag zu einer gemeinschaftlichen schweren räuberischen Erpressung durch das

    Auszug aus BGH, 20.03.1992 - 2 StR 627/91
    Die vom Landgericht insoweit gezogenen Schlußfolgerungen entbehren so sehr einer festen Tatsachengrundlage, daß sie nur einen Verdacht, nicht aber die erforderliche Überzeugung begründen können (vgl. BGHR StPO § 261 Vermutung 3, 4, 6, 7; BtMG § 29 Beweiswürdigung 1, 2; BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 2; BGH, Urt. v. 4. September 1991 - 2 StR 327/91).
  • BGH, 29.03.1988 - 5 StR 65/88

    Zurückverweisung einer Revision wegen unterbliebener Anhörung eines

    Auszug aus BGH, 20.03.1992 - 2 StR 627/91
    Die Beweiswürdigung hält rechtlicher Überprüfung nicht stand: Sie stützt sich in rechtsfehlerhafter Weise auf Erfahrungssätze des täglichen Lebens, die es tatsächlich nicht gibt (vgl. auch BGHR StPO § 261 Erfahrungssatz 3; Vermutung 3).
  • BGH, 07.06.1988 - 1 StR 206/88

    Verurteilung zur Beihilfe zur Hehlerei aufgrund mittelbarer Schlüsse auf ein

    Auszug aus BGH, 20.03.1992 - 2 StR 627/91
    Die vom Landgericht insoweit gezogenen Schlußfolgerungen entbehren so sehr einer festen Tatsachengrundlage, daß sie nur einen Verdacht, nicht aber die erforderliche Überzeugung begründen können (vgl. BGHR StPO § 261 Vermutung 3, 4, 6, 7; BtMG § 29 Beweiswürdigung 1, 2; BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 2; BGH, Urt. v. 4. September 1991 - 2 StR 327/91).
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